Besuchen Sie uns: SAGA 26 Safenwil 12.06.26 bis 16.06.26 Stand noch unbekannt
Auf nicht Wasserbettmatratzen erhalten Sie 2 Jahre Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, sowie die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle ab Kaufdatum. Der Garantieanspruch kann nur gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung geltend gemacht werden. Ansprüche bestehen nur für die bemängelte Sache und nicht auf den gesamten Lieferumfang. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz werden von dieser Garantie nicht berührt. Bei Reparatur und Lieferung von Teilen oder Ersatz wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen, es beginnt keine neue Garantiefrist zu laufen. Spesen und Aufwendungen jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
Auf Matratzen und Topper gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von insgesamt 2 Jahren auf die Gebrauchstauglichkeit, welche Material- und Verarbeitungsfehler abdeckt. Der Gewährleistungsanspruch gilt nur, wenn alle verwendeten und miteinander kombinierten Bettinhalte (Lattenrost, Boxspring-Unterbau, Matratze und Topper, Lampen, Leuchten und elektrische Motoren, Kissen, gepolsterte Kopfteile, Wandpaneele, Polsterbetten, Boxspring-Unterbauten (aufgrund natürlicher Abnutzung der Oberflächen) von der Firma EQS GmbH stammen.
Wir behalten uns vor, Garantieleistungen wie folgt zu erbringen:
In Form einer Ersatzlieferung/Austauschlieferung (bei Austauschlieferung muss die Ware im Originalkarton zur Abholung bereitgestellt werden) oder einer Warenrücknahme und Gutschrift auf den Kaufpreis ohne Ersatzlieferung oder einer Reparatur. Die Garantie gilt bei sachgemässem Gebrauch und normaler Beanspruchung.
Von der Garantie ausgenommen:
Schäden, die bei unsachgemässem Transport, Lieferung oder Montage/Demontage entstanden sind, oder Schäden, welche durch spitze bzw. scharfkantige Gegenstände wie z. B. Messer entstehen, welche beim Auspacken der Ware eingesetzt worden sind oder unsachgemässem Umgang mit Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeit und nicht geeigneten Pflegemitteln oder Umwelteinflüsse, wie extreme Trockenheit/Luftfeuchtigkeit, Licht und Temperaturen etc. oder leichte Unebenheiten der Massivholzoberflächen, aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Materials oder Veränderung des Massivholzes (Verzug, Ausbleichen, Risse, etc.) aufgrund von Umgebungseinflüssen oder Überlastung von Betten oder Traversen über die zulässigen Gewichtsobergrenzen hinaus oder mutwillige Zerstörung, unsachgemässen Gebrauch bzw. Nutzung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden oder Schäden/Verschmutzungen, Verfärbungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterungseinflüsse oder sonstige chemisch bedingte Veränderungen oder
unsachgemässe Reinigung, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche. Bei gepolsterten Teilen lässt sich eine Faltenbildung des Bezugsmaterials nicht immer vermeiden. Dies stellt keinen Beanstandungsgrund dar. Narben, Farb- und Strukturdifferenzen sowie Faltenbildung sind Natureigenschaften von echtem Leder und unterstreichen den Charme und die Charakteristik dieses Materials. Allgemeine Abnutzung (Verschleiss) sowie Verschleissteile wie z.B. Lattenroste, Boxspring-Unterbauten, Matratzen, Topper, Leuchtmittel Batterien, Akkus o.ä. Möbel und Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.
Abgebildete Farben können geringfügig von den Originalfarben und -strukturen abweichen. Ebenso können leichte Abweichungen zwischen Holzmustern und Originalteilen nicht vermieden werden. Ein Verzug von 1 bis 2 mm ist bei Naturprodukten unumgänglich und kein Grund zur Beanstandung. Benutzen Sie Produkte nicht, welche offensichtlich falsch geliefert wurden (z.B. falsches Modell, falsche Dimension, falsche Farbe) Bedenken Sie, dass falsch gelieferte Möbelteile im Besitz des Herstellers bleiben. Packen Sie bitte die entsprechenden Teile wieder in den Originalkarton und melden Sie uns die Fehllieferung umgehend.
Vorgehensweise bei Beanstandungen:
Um in einem Schadensfall schnellstmögliche Hilfe zu gewähren, ist die Einhaltung folgender Punkte notwendig:
detaillierte Dokumentation/Mängelbeschreibung inkl. der vermuteten Ursache, Mindestens 3 Schadteilfotos sind per Mail (mind. eine Nahaufnahme des Mangels und eine Gesamtaufnahme des Möbelstückes mit Mangelbezeichnung) aus verschiedenen Perspektiven einzureichen. Für allfällige Rückfragen unsererseits benötigen wir eine Kontaktperson mit allen Kontaktdaten. Bei Transportschäden unterscheiden wir zwischen offenen und verdeckten Schäden. Die offenen Schäden sind sofort bei der Lieferung zu melden. Die Beschädigungen müssen im Beisein des Auslieferungsfahrers festgestellt und auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Wir bitten Sie, uns zusätzlich auch direkt zu informieren. Die verdeckten Schäden sind innerhalb von 7 Tagen zu melden. Bitte öffnen Sie daher Ihre Sendung umgehend und kontrollieren Sie diese auf Anzahl, Produkt und Beschädigungen. Spesen und Aufwendungen jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
Lieferverzögerung geben dem Käufer kein Recht auf Vertragsaufhebung, Entschädigung oder Zurückhaltung des Kaufpreises. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände Eigentum der Verkäuferin, die das Recht hat, den Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen. Bei Annahmeverweigerung seitens Kunden gilt ein Schadenersatz von mindestens 60% des Kaufpreises als vereinbart. Die Verkäuferin ist jedoch nicht zur Annullation verpflichtet. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ist der vorliegende Vertrag mit mehreren Käufern abgeschlossen, so haften sie solidarisch. Für Folgeschäden jeglicher Art lehnen wir jegliche Haftung ab.
Ergänzende Garantiebestimmungen für Wasserbetten
Die Firma EQS GmbH verpflichtet sich, bei Material- oder Fabrikationsfehlern innerhalb der Garantiefrist, die an sie retournierten und begutachteten defekten Teile zu reparieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.
Demontage- und Montagearbeiten inklusive Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Auf Schweißnähte erhalten Sie 5 Jahre Garantie, auf alle anderen Wasserbettteile 2 Jahre Garantie, beginnend ab Erstmontage. Danach endet die Garantie, auch wenn in der Zwischenzeit Teile in Garantie oder Kulanz ersetzt wurden. Bei offenen Rechnungen kann die Garantie ausgesetzt werden, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind.
Diese Garantie ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Aqua Lux® DAS Schweizer QualitätsWasserbetten, welche durch lizenzierte Aqua Lux® Partner montiert wurden.
Bei unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Benützung, sowie bei ungenügender Pflege (Wasserkonservierung / Vinylreiniger) erlischt die Garantie. Das Pflegemittel muss jährlich eingefüllt werden. Eine Kopie der Rechnung sollte jederzeit vorgewiesen werden können. Normale Abnutzungserscheinungen fallen nicht unter die Garantie. Die Garantie kann durch einen Garantievertrag (kostenpflichtig) jederzeit verlängert werden.
Ergänzende Zahlungsbestimmungen